Zur Unternehmensfortführung in einer akuten, wirtschaftlichen Krise kann ein Unternehmer unter bestimmten Voraussetzungen eine Sanierung in Eigenverwaltung beantragen. Maßgeblich ist vor allem, dass das Unternehmen noch nicht zahlungsunfähig ist. Gibt das zuständige Gericht dem Antrag statt, bleibt das bisherige Management in der Verantwortung und führt das Unternehmen, unterstützt durch erfahrene Sanierungsexperten, gesundet aus der Krise. Identität und Rechtsträger eines Unternehmens bleiben im Regelfall vollständig erhalten.

Dem Geschäftsführer als Eigenverwalter wird vom Gericht ein fachkundiger Sachwalter als Kontrollorgan zur Seite gestellt. Dieser soll die Interessen der Gläubiger wahren und die wirtschaftliche Situation laufend prüfen.

Mit Hilfe der Eigenverwaltung soll einem regulären Insolvenzverfahren vorgebeugt werden.

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